31. März 2021

Online-Seminar zum StaRuG: Was bringt der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen?

In Kooperation mit der IHK Lahn-Dill veranstaltet unser Fachanwalt für Insolvenzrecht und zertifizierte Restrukturierungs- und Sanierungsexperte Markus Benner am 18.05.2021 ein Online-Seminar zu diesem spannenden neuen Themenfeld.


Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber seit März letzten Jahres eine wahre Flut an Neuregelungen geschaffen. Nicht nur die Insolvenzantragspflicht wurde mehrfach unter je unterschiedlichen Voraussetzungen ausgesetzt, sondern parallel hierzu wurde auch an grundlegenden Änderungen im Insolvenzrecht gearbeitet. Europarechtliche Vorgaben wurden zum Anlass genommen, das Sanierungsrecht weiter zu entwickeln. Mit dem sog. StaRuG wurde der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen eingeführt. In dem 102 Paragrafen umfassenden neuen Gesetz wird ein komplexes Verfahren konzipiert, welches in zeitlicher Hinsicht im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens angesiedelt ist und über welches gewissermaßen zur Verhinderung einer Insolvenz neue Sanierungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen.

Kern des neuen Sanierungsinstrumentes ist der Restrukturierungsplan, über welchen zahlreiche Rechtsverhältnisse neu geordneten werden können, um das in der Krise befindliche Unternehmen zu restrukturieren. Diese Restrukturierung kann flankiert werden durch begleitenden Stabilisierungsanordnungen unter Einbindung des Gerichts. Neben dem Restrukturierungsgericht treten dabei neue Akteure wie der Restrukturierungsbeauftragte oder der Sanierungsmoderator auf den Plan.

Einerseits eröffnen die Regelungen des StaRuG neue Sanierungsansätze für Unternehmen in der Krise. Gleichzeitig werden zum Zwecke der Sanierung teils recht weitgehende Eingriffe in bestehende Rechtspositionen und Ansprüche von Gläubigern ermöglicht.

Das vorstehende Online-Seminar soll die Neuerungen des StaRuG in die bestehende Systematik des Insolvenzrechts einordnen und einen Überblick verschaffen. Welche Probleme können mit dem neuen Sanierungsverfahren sinnvollerweise gelöst werden und welche nicht? Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es und für welche Unternehmen ist das neue Verfahren ungeeignet? Und auch aus der Perspektive der mit einem solchen Verfahren betroffenen Gläubiger soll ein Blick auf das StaRuG geworfen werden. Denn nur wer seine Mitwirkungs- und Einflussnahmemöglichkeiten kennt, kann seine Rechte effektiv wahrnehmen.

Nähere Veranstaltungsdetails sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Website der IHK Lahn-Dill.

Lesen Sie auch das Interview  zwischen der IHK Lahn-Dill und Herr Rechtsanwalt Markus Benner.