15. März 2023

Binnenfinanzierung in der Unternehmensgruppe – Fallstricke und Risiken

Zusammen mit der IHK Lahn-Dill veranstaltet unser Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Markus Benner am 09.05. ein Online-Seminar zum Thema Binnenfinanzierung in der Unternehmensgruppe - Fallstricke und Risiken.


Wer beim Begriff der Unternehmensgruppe nur an weitverzweigte Konzernstrukturen denkt, liegt falsch. Es fängt schon im Kleinen an. Schon mit der Gründung einer GmbH & Co. KG hat man auf einen Schlag zwei Unternehmen. Gleiches gilt auch bei der Aufspaltung der geschäftlichen Aktivitäten in Besitz- und Betriebsgesellschaft. Schnell verteilen sich die unternehmerischen Aktivitäten auf zwei oder mehr Rechtsträger und fast zwangsläufig kommt es dann auch zu wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Unternehmen. Darlehensgewährungen untereinander, Darlehen von und an Gesellschafter, wechselseitige Besicherung gegenüber den Banken, Cash-Pooling, Gewinnabführungsverträge oder Fragen der steuerlichen Organschaft werden dann zum Thema. Hierbei gibt es viel mehr zu beachten, als man auf den ersten Blick glaubt. Der Teufel steckt im Detail und Konstruktionsfehler fallen oftmals erst auf, wenn überraschend eines der Unternehmen der Unternehmensgruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät; und dafür reicht bspw. schon ein Gewährleistungsfall aus, der aus heiterem Himmel kommen kann.

Aus der Perspektive dieses Risikoszenarios heraus beleuchtet unser Kollege Rechtsanwalt Markus Benner im Rahmen eines Online-Seminars die genannten Themenfelder, um einen ersten Überblick zu bieten und Problembewusstsein zu schaffen. Das Online-Seminar wird in Zusammenarbeit mit der IHK Lahn-Dill im Rahmen der Vortragsreihe Recht kompakt am 9. Mai von 10:00 bis 11:30 Uhr stattfinden.

Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link auf der Website der IHK Lahn-Dill: Binnenfinanzierung in der Unternehmensgruppe – Fallstricke und Risiken

Rechtsanwalt Markus Benner ist Fachanwalt für Insolvenz und Sanierungsrecht und wird regelmäßig zum Sachverständigen und Insolvenzverwalter in Unternehmensinsolvenzverfahren bestellt. Als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte ist er zudem auch im Bereich der insolvenznahmen Sanierung tätig und berät Gesellschafter und Geschäftsführer in der Anspruchsabwehr gegenüber Insolvenzverwaltern.