12. Juli 2022

Update Arbeitsrecht: Neufassung des Nachweisgesetzes ab 01.08.2022

Pflichtangaben bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen - Nachweisgesetz


Die sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie (Richtlinien (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union) sieht Änderungen bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen spätestens ab dem 01. August 2022 vor.

 Was Sie jetzt wissen müssen!

 Die Arbeitsbedingungenrichtlinie soll durch mehr Transparenz dazu beitragen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessern.

Auch der Bundesgesetzgeber verabschiedete nunmehr eine entsprechende Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG). Das Nachweisgesetz regelt schon heute, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen müssen. In der Praxis erfolgt dies durch die Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages.

Die Neufassung des Nachweisgesetzes sieht nunmehr eine erhebliche Ausweitung der Pflichtangaben vor. Insbesondere ist es u.a. zukünftig erforderlich, über das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren aufzuklären. Auch Bestandsarbeitnehmer können die Aushändigung der neuen Pflichtangaben verlangen. Verstöße gegen das Nachweisgesetz stellen zukünftig Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.000,00 EUR geahndet werden können.

Bisher verwendete Muster-Arbeitsverträge bedürfen daher einer zeitnahen Anpassung
an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

 

Sie benötigen Unterstützung?
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben mit Rat und Tat zur Seite!
Übersenden Sie uns dazu einfach Ihre Musterarbeitsverträge und wir finden eine individuelle Lösung für Sie.

 

Ansprechpartner:

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, die Rechtsanwälte Christian Ache, Bernd Böhm sowie Achim Schneider, stehen Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Telefon: 06441 8088-563

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