2. September 2021

Mandanteninformation: September 2021

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der Finanzen zugestimmt hat. Darin werden u. a. diverse steuerliche Erleichterungen für von den Unwetterereignissen Betroffene geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Außerdem hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 Euro) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand „private Veräußerungsgeschäfte“ erfüllt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Themen:

  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser
  • Verzinsung von Steuernachforderungen und
    Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab 2014 verfassungswidrig
  • Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe – Erleichterter Nachweis
  • Photovoltaik-Anlagen: Steuer-Vereinfachung lohnenswert?
  • Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse in der Einkommensteuererklärung
  • Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
  • Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns bei Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • Ermäßigte Besteuerung von zusätzlich gezahlter Abfindung nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel
  • Corona-Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus