2. März 2020

Mandanteninformation: März 2020

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. So muss unter Umständen seit 1. Januar 2020 nur noch 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. Es bleibt abzuwarten, ob hier-durch künftig noch mehr Arbeitnehmer in die Pedale treten und ihren Pkw stattdessen stehen lassen.

2018 stand die neue Datenschutzverordnung im Blickpunkt. Auch wenn es um die Thematik ruhiger geworden ist, darf man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder bestehende Pflichten ignorieren. Wer als Arbeitnehmer Kundendaten missbraucht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Das Thema Pflege ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu begrüßen ist daher, dass der Mindestlohn für Beschäftigte in der Alten-pflege steigen soll.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Themen:

  • Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privatem Pkw ist lohnsteuerpflichtig
  • Steuerliche Behandlung von Tätigkeiten im Bereich Alten-/Krankenpflege
  • Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern
  • Schätzung der Einnahmen und Umsätze bei einem Imbiss
  • Keine Spekulationssteuer auf häusliches Arbeitszimmer
  • Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter
  • Doppelte Haushaltsführung von Ledigen bei Beteiligung an den Kosten eines Mehrgenerationenhaushaltes
  • Selbst bewohntes Haus verkauft – Keine Spekulationssteuer trotz Zwischenvermietung
  • Bei Bäckereien im Eingangsbereich von Supermärkten gilt beim Verkauf von Backwaren zum dortigen Verzehr der volle Umsatzsteuersatz
  • Missbrauch von Kundendaten rechtfertigt fristlose Kündigung
  • Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege werden angehoben
  • Anlegen der Arbeitskleidung kann bei fehlender Umkleidemöglichkeit Arbeitszeit sein