1. Juni 2021

Mandanteninformation: Juni 2021

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

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Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Themen:

  • Versandhandel wird zum Fernverkauf
  • Fahrtkosten zur Betreuung von Enkelkindern als außergewöhnliche Belastungen?
  • Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag
  • Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen – Finanzämter informieren über Abgabepflicht
  • Steuerfolgen bei einer Entschädigung der Versicherung nach Brand eines Mietwohngrundstücks
  • Verringerung der 1 %-Pauschale um Aufwendungen des Arbeitnehmers
  • Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher
  • Kindergeldrückforderungen: Berechnung der Säumniszuschläge durch Familienkassen rechtswidrig
  • Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
  • Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert
  • Wohnungseigentümerversammlung muss auch während COVID-19-Pandemie stattfinden