1. Februar 2021

Mandanteninformation: Februar 2021

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen und Kitas bringt viele berufstätige Eltern in eine schwierige Situation. Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz gebilligt, mit dem der Anspruch auf Kinderkrankengeld 2021 erweitert werden soll.

Kosten für Hausnotrufsysteme können nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt der Betroffenen erfolgt. Daneben sei in der kalten Jahreszeit auch auf die steuerliche Geltendmachung der Kosten für einen Winterdienst hingewiesen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Monatsinformation liegt bei der Erbschaftsteuer. Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer oder dass der Abriss wegen Gebäudemängeln die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim entfallen lassen kann, sind wissenswerte Informationen für Erben.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Themen:

  • Erweiterung Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie
  • Kosten für Winterdienst steuerlich geltend machen
  • Kosten für Hausnotrufsystem können steuerlich geltend gemacht werden
  • Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen
  • Besteuerung der Einmalzahlung aus Direktversicherung ist verfassungsgemäß
  • Steuerfreies Firmenfitnessprogramm
  • Kaution des Mieters zunächst keine steuerpflichtige Einnahme des Vermieters
  • Mietvertrag ohne offenen Umsatzsteuer-Ausweis – Keine berichtigungsfähige Rechnung
  • Abriss wegen Gebäudemängeln: Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim kann entfallen
  • Zur Steuerpflicht bei Übertragung des Familienheims im Todesfall
  • Das Berliner Testament und dessen Auswirkung auf die Erbschaftsteuer