3. Februar 2020

Mandanteninformation: Februar 2020

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhalten Sie in dieser Ausgabe.

In aller Munde ist die Ausgabepflicht von Kassenbelegen. Für Aufhorchen sorgte nun eine Erklärung der Bundesregierung, dass auf die genannte Pflicht verzichtet werden kann, sofern eine sog. sachliche Härte für den Steuerpflichtigen vorliegt. Ob dem so ist, entscheidet das zuständige Finanzamt.

Viele haben ihren Geschenkgutschein von Heiligabend noch nicht eingelöst. Beachten Sie bitte, dass ein fehlender Vermerk auf dem Gutschein, bis wann dieser einzulösen ist, nicht dazu führt, dass jener zeitlebens einlösbar wäre. In diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, beginnt.

Wenn auch Ihre Immobilie über eine alte Öl-Heizung verfügt, sollten Sie sich Gedanken machen, diese gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage auszutauschen. Neben dem Umweltaspekt gibt es einen spürbaren Investitionszuschuss.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Aktuelle Themen:

  • Steuerliche Neuregelungen für Arbeitnehmer ab 2020
  • Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Aufwendungen der Erstausbildung sind keine Werbungskosten
  • Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage – Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr einlegen
  • Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten von Arbeitnehmern ab 2020
  • Ab 2020 wesentliche Änderungen für Arbeitgeber durch das Bürokratieentlastungsgesetz III
  • Ausgabepflicht von Kassenbelegen kann bei Vorliegen von sachlichen Härten entfallen
  • Dreijährige Renovierungsphase – keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
  • Tipps zum Einlösen von Geschenkgutscheinen
  • „Crowdworker“ ist kein Angestellter
  • Entgeltfortzahlung auch bei weiterem Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt
  • Höheres Elterngeld bei monatlichen Umsatzbeteiligungen
  • Seit 01.01.2020: Austauschprämie für Ölheizungen