2. Juni 2026

Mandanteninformation Mai 2026

Mandanteninformation für den Monat Mai 2026 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
  • Welche finanziellen Auswirkungen würden sich aus dem Wegfall des Splittingtarifs bei
    der Einkommensteuer ergeben?
  • Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch Pächter
  • Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer eines Gewerbetreibenden
  • Neue Regeln beim Vorsteuerabzug
  • Umsatzsteuerproblem: Innergemeinschaftlicher Erwerb nicht erkannt
  • Gratis-Lieferungen ins EU-Ausland können in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sein
  • Welche Folgen ergeben sich bei Beendigung des Nießbrauchs an einem Grundstück?
  • Grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsanzeige: Eigene Anzeigepflichten im Blick behalten

Guten Tag,

der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird.
Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.

Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er?

In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter.

Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen.

Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.