9. April 2026

Mandanteninformation März 2026

Mandanteninformation für den Monat März 2026 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Kürzere Abschreibung bei Immobilien: Mehr Klarheit zur Nutzungsdauer
  • Vergütungen aus Genussrechten von Arbeitnehmern können als Kapitaleinkünfte
    besteuert werden
  • Verluste aus Kapitalvermögen: Was Anleger zur Verlustverrechnung wissen sollten!
  • Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen nicht der pauschalen
    Abgeltungsteuer – Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
  • Wann müssen Geschenke dem Finanzamt gemeldet werden?
  • Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen: erste Übergangsphase noch bis 31.12.2026
  • Lebenslanges Wohnungsrecht erhöht die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
  • Finanzamt muss Bescheide bei umfassender Empfangsvollmacht an den Steuerberater
    zustellen

Guten Tag,
kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital.
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden soll.
Eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht ist auch für die Übersendung eines steuerlichen Haftungsbescheids zu beachten. Die Bekanntgabe eines Haftungsbescheides muss laut Finanzgericht Münster daher gegenüber dem Steuerberater erfolgen.
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Wir beraten Sie gerne.