1. Juni 2023

Mandanteninformation Juni 2023

Neuigkeiten zu Steuerfragen rund um die Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, Modernisierung der Betriebsprüfung sowie zum Thema Solaranlagen auf dem Balkon - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung: Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“
  • Zinsen aus Abzinsung eines ratierlich gezahlten Kaufpreises als Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
  • Keine Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
  • Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei Termingeschäften
  • Veräußerung eines Miteigentumsanteils am Einfamilienhaus anlässlich Ehescheidung als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
  • Angemietete Räumlichkeiten als fiktives Anlagevermögen – Nur „Produkt” des Gewerbes entscheidend für Abgrenzung
  • Kein Abzug „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste
  • Bundesrat billigt Smart-Meter-Gesetz
  • DAC7-Umsetzungsgesetz „Modernisierung der Betriebsprüfung“
  • WEG: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon

Guten Tag,

ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem
gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen
Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.

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Wir beraten Sie gerne.