6. Juli 2023

Mandanteninformation Juli 2023

Mandanteninformation für den Monat Juli 2023 zu Steuerfragen rund um die Entscheidung, ob bei Vermietung einer Ferienwohnung oder Betreiben einer Photovoltaikanlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen und die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Doppelte Haushaltsführung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
  • Kosten für professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen
  • Vermietung von Ferienwohnungen – Bei eigennütziger Treuhand keine Einkünfte aus Ge-
    werbebetrieb
  • Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten
  • Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen
  • Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren möglich und welche Folgen ergeben sich daraus?
  • Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung
  • Anzeigen über die Erwerbstätigkeit – Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfen: Frist verlängert
  • MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister für GbR
  • Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft

Guten Tag,

der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale "finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung" der gesetzlichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszulegen sind.

Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wird die gesetzliche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.

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