12. Januar 2026

Mandanteninformation Januar 2026

Mandanteninformation für den Monat Januar 2026 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage
  • Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung als
    Sonderausgaben?
  • Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als
    außergewöhnliche Belastung
  • Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich
  • Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme
  • Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung von Vorträgen, Kursen und anderen
    Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art
  • Wann beginnt die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines
    Testaments?
  • Neue Grundsteuer „Bundesmodell“ verfassungskonform
  • Steueränderungsgesetz 2025 vom Bundesrat verabschiedet
  • Sachbezugswerte ab 01.01.2026
  • Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2026
  • Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen
  • Rentenpaket 2025 kann in Kraft treten
  • Energiepreise: Entlastungen für alle
  • Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert

Guten Tag,

mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.

Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.

Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Mit einem Informationsblatt des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.

Der Bundesfinanzhof hatte sich auch mit den Vorschriften des Ertragswertverfahrens zu befassen, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden. Er hält diese für verfassungskonform.

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Wir beraten Sie gerne.