15. Dezember 2025

Mandanteninformation Dezember 2025

Mandanteninformation für den Monat Dezember 2025 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Kann der Alleingesellschafter einer gGmbH Zahlungen an diese als Spende geltend
    machen, die er als Mietzahlungen für ein Grundstück zurückerhält?
  • Kein Lohnsteuerhaftung bei Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne
    Privatnutzungsgestattung
  • Keine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, wenn Einfamilienhaus abgerissen
    und durch Neubau ersetzt wird
  • Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen konkretisiert
  • Bundesfinanzhof zur Ausübung des Vorsteuerabzugs bei verspätetem Rechnungserhalt
  • Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein-
    und berufsbildenden Einrichtungen
  • Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur
    Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert
  • Neue Regeln zur E-Rechnungspflicht
  • Elektromobilität: Stromkosten für Elektro-Dienstwagen ab 2026
  • Meldepflichten: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen bestimmte Transaktionen
    an die Finanzbehörden melden
  • Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: voraussichtliche
    Beitragsbemessungsgrenze 2026
  • Neuer Gesetzentwurf zur Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos
  • Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen
  • Steuerbonus durch Aktivrente

Guten Tag,

Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.

Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.

Ein selbstständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. So entschied der Bundesfinanzhof.

Nicht nur durch das Steueränderungsgesetz 2025 sollen Änderungen mit dem Jahreswechsel kommen (u. a. Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Anhebung der Entfernungspauschale). Auch außerhalb dieses Gesetzes ist eine Vielzahl steuerlicher Änderungen geplant.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

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