4. Dezember 2024

Mandanteninformation Dezember 2024

Mandanteninformation für den Monat Dezember 2024 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Ansatz einer Abschreibung auf den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts einer
    natürlichen Person auf sog. Influencer
  • Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude –
    Anschaffungskosten für Besteuerung
  • Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
  • Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei
    Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
  • Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks – Stundung der
    Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens
  • Für letztlich tatsächlich nicht gelieferte Photovoltaikanlage Vorsteuerabzug aus einer
    Anzahlungsrechnung
  • Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei
    Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!
  • Änderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander
    nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis
  • Koalitionsbruch – Wie geht es mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weiter?
  • Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2025

Guten Tag,

das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.