6. August 2026

Mandanteninformation August 2026

Mandanteninformation für den Monat August 2026 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Abgekürzter Zahlungsweg und angenommene Zinsvorteile – Steuerliche Beurteilung
  • Ungeklärte Einzahlungen auf ein betriebliches Konto als steuerpflichtige
    Betriebseinnahmen
  • Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vergleichspreise der
    Gutachterausschüsse sind maßgeblich
  • Umsatzsteuer bei Vermietungen über die Plattform Airbnb
  • Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 1)
  • Umsatzsteuerfragen bei Leistungsbeziehungen bei elektronischen Dienstleistungen z. B.
    „In-App-Käufen“
  • Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System
  • Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 wegen verfassungsrechtlicher
    Zweifel ausgesetzt
  • Geplante Maßnahmen der Regierungskoalition: Programm für Aufschwung und
    Beschäftigung
  • Hinweis zur Ablösung des Nießbrauchs – Ergänzende Hinweise zur aktuellen BFH-
    Rechtsprechung

Guten Tag,

der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.

Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht im Allgemeinen beachten müssen, wird in einem ersten Teil in dieser Ausgabe aufgezeigt. In der kommenden Ausgabe für September wird es im zweiten Teil um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung
gehen.

An der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat für Aussetzungszinsen bestehen für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 ernstliche Zweifel. Die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide kann daher laut einem Beschluss des Finanzgerichts Münster im einstweiligen Rechtsschutz in voller Höhe ausgesetzt werden.

Steuerentlastungen, Bürokratieabbau, Änderungen im Arbeitsrecht und neue Impulse für Unternehmen – mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Regierungskoalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 34 Vorhaben beschlossen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.