8. August 2025

Mandanteninformation August 2025

Mandanteninformation für den Monat August 2025 zu aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und sonstigen steuer- sowie arbeitsrechtlichen Fragen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Aktuelle Themen:

  • Steuerliche Beurteilung der Vermietung von vorhandenen und nicht existenten Containern
  • Privates Sachverständigengutachten zur Schätzung einer verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden
  • Nachfolgesuche: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter kein „Arbeitslohn“
  • Was bedeutet die „Güterstandsschaukel“ im Rahmen der Schenkungsteuer?
  • Untervermietung kann steuerlich relevant sein
  • Missbräuchliche Verwendung der Kleinunternehmerregelung durch Eheleute mit ähnlichen Unternehmen?
  • Verzicht eines Gesellschafters auf seine Pensionszusage
  • Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme
  • Bundesrat stimmt dem Gesetz für ein steuerliches Sofortprogramm zu

Guten Tag,

im Zusammenhang mit der Vermietung von Containern als Kapitalanlage haben sich die Finanzgerichte bereits mehrfach mit den daraus entstehenden Steuerfolgen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Investments befassen müssen. Aus den entschiedenen Fällen entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um unseriöse Investments handelt, da durch die besseren Renditen, eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen häufig unterlassen wird.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass ein Steuerpflichtiger die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch jede geeignete sachverständige Methode nachweisen kann - auch mittels Privatgutachten. In vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn ein oder mehrere leitende Mitarbeiter durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, ist fraglich, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapital-gesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist.

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Es sieht u. a. vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 % von der Steuer abschreiben können.

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