19. Januar 2024

Mandanteninformation Januar 2024

Neuigkeiten zu Steuerfragen rund um die Neuregelung bei Mini-/Midijobs, das neue Elterngeld, die Pendlerpauschale und viele weitere Änderungen im Jahr 2024 - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Mandanteninformation Januar 2024:

  • Wachstumschancengesetz
  • Abfindung einer Kleinbetragsrente
  • Geschenke an Geschäftspartner
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
  • Obligatorische Verwendung der E-Rechnung
  • Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern
  • Ist-Besteuerung
  • Erhöhte Schwellenwerte für EÜR
  • Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
  • Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld
  • Einkommensteuertarife
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
  • Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Verlängerung des Zeitraums für die Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Pendlerpauschale
  • Photovoltaikanlagen (PVA)
  • Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab Januar 2024
  • Neuregelungen bei Mini- und Midijobs
  • Gebäudeenergiegesetz
  • Arbeitszeiterfassung
  • Transparenzregister
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Als „Trinkgeld“ bezeichnete Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro an Prokuristen einer GmbH nicht steuerfrei
  • Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als Betriebseinnahmen
  • Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
  • Finanzamt darf Kontoauszüge für Steuerprüfung auswerten
  • Klagen vor den Finanzgerichten gegen Einspruchsentscheidungen
  • Sächsische Regelungen zur Grundsteuer rechtmäßig – Zweifel an Rechtmäßigkeit in Rheinland-Pfalz

Guten Tag,

zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.

Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.

Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.

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Wir beraten Sie gerne.