22. November 2023

Das Gesellschaftsregister für die GbR kommt, muss ich jetzt handeln?

Zum 01.01.2024 kommt das sogenannte "Gesellschaftsregister". Was Sie nun beachten müssen:


UWW Neuigkeiten Teaser

 

Das Gesellschaftsregister für die GbR kommt, jetzt handeln??

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, abgekürzt „GbR“, ist die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland. Sie wird oftmals gegründet, weil sie im Gegensatz zur GmbH, KG oder OHG nicht in das Handelsregister eingetragen wird und somit schnell, günstig und unkompliziert zu gründen ist. Teilweise halten aber auch Ehegatten oder nicht verheiratete Paare ihre Immobilie als GbR, manchmal ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein.

Zum 01.01.2024 wird das sogenannte „Gesellschaftsregister“ neu geschaffen, in dem GbR erstmals eingetragen werden können.


Woher wissen wir, ob wir als GbR oder Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind?

Entscheidend ist die Eintragung im Grundbuch. Gerne können wir dies für Sie überprüfen.

 

Müssen wir unsere GbR in das Gesellschaftsregister eintragen?

Jein! Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, eine GbR in das Gesellschaftsregister einzutragen. Faktisch ist die Eintragung jedoch dennoch oftmals zwingend, da ohne vorherige Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister keine Eintragung oder Änderung im Grundbuch oder Handelsregister erfolgen darf.

Möchten Sie also z.B. ein Grundstück in GbR erwerben oder als GbR ein Grundstück veräußern, dann müssen Sie Ihre GbR in das Gesellschaftsregister eintragen.

Es kann sich daher empfehlen, ohnehin bereits geplante Immobilientransaktionen noch in diesem Jahr zu beurkunden! So können Sie gegebenenfalls noch die Eintragungspflicht vermeiden.

 

Welche Informationen werden im Register veröffentlicht und wer kann diese einsehen?

Veröffentlicht wird die Firma (= der Name) der GbR, ergänzt um den Zusatz „eingetragen“ oder kurz „eGbR“ sowie die Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft.

Von den Gesellschaftern werden Name, Geburtsdatum und Wohnort (nur der Ort, nicht die vollständige Anschrift) veröffentlicht.

Das Gesellschaftsregister ist, wie aktuell bereits das Handelsregister, für jedermann öffentlich einsehbar.

 

Wie erfolgt die Eintragung?

Die Eintragung in das Gesellschaftsregister erfolgt in elektronischer Form über einen Notar. Die Anmeldung muss zwingend durch alle Gesellschafter der GbR unterzeichnet werden, wobei die Gesellschafter nicht zeitgleich vor dem Notar erscheinen müssen. Eventuell können sich einzelne Gesellschafter auch vertreten lassen, wenn zum Beispiel eine notarielle Vorsorgevollmacht vorliegt. Gerne können Sie die Eintragung über uns vornehmen lassen und sich mit Herrn Notar Jan Ziesenitz oder Herrn Notar Dr. Matthias Menger in Verbindung setzen.

 

Welche Vor- und Nachteile hat die Eintragung?

Bislang gibt es keine Möglichkeit, die Existenz und die Vertretungsbefugnis einer GbR rechtssicher nachzuweisen. Dies ändert sich nun. Bei der eGbR darf der Geschäftsverkehr darauf vertrauen, dass die im Gesellschaftsregister ersichtlichen Angaben korrekt sind.

Diese Transparenz kann aber im Einzelfall auch gerade nicht gewollt sein, zumal die eGbR auch in das Transparenzregister eingetragen werden muss.

 

Was kostet die Eintragung?

Für die Eintragung der Gesellschaft fallen Gebühren an. Die Gesetzesbegründung nennt einen Kostenaufwand von durchschnittlich 300,00 EUR für die Erstanmeldung einer GbR mit zwei Gesellschaftern. Die konkreten Gebühren bemessen sich am Einzelfall, sind aber gesetzlich festgeschrieben.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Gesellschaftsregister und GbR. Gerne bereiten wir alles für Sie vor. Sprechen Sie uns an!

Jan Ziesenitz

Jan Ziesenitz

Dr. Matthias Menger

Dr. Matthias Menger