1. Januar 2024

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Zum 01.01.2024 kommt die neue Düsseldorfer Tabelle! Was Sie nun beachten müssen:


UWW Neuigkeiten Teaser

Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Mit der ab 01.01.2024 geltenden Düsseldorfer Tabelle werden die Zahlbeträge für Kinder deutlich angehoben.

Gleichzeitig sind die Einkommensgruppen erhöht und die Selbstbehalte angehoben worden.


Für minderjährige Kinder in der ersten Altersgruppe (0 bis 5 Jahre) ist der Mindestunterhalt (100 %) ab 2024 um mtl. EUR 43,-- angehoben worden.

Für minderjährige Kinder in der zweiten Altersgruppe (6 bis 11 Jahre) ist der Mindestunterhalt (100 %) ab 2024 um mtl. EUR 49,-- angehoben worden.

Für minderjährige Kinder in der dritten Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) ist der Mindestunterhalt (100 %) ab 2024 um mtl. EUR 57,-- angehoben worden.

 

Die Einkommensgruppen, die zuletzt in 2018 erhöht wurden, sind ab 01.01.2024 durchgehend um jeweils EUR 200,-- erhöht.

Die erste Einkommensgruppe geht daher ab 01.01.2024 nicht mehr bis EUR 1.900,--, sondern bis EUR 2.100,--. Damit müssen also mehr Unterhaltsschuldner nur den Mindestunterhalt zahlen.

 

Wichtig für Unterhaltsschuldner: Auch die Selbstbehalte sind ab 01.01.2024 höher.

Der dem Unterhaltsschuldner für seinen eigenen Lebensunterhalt zu belassende Betrag beläuft sich bei einem Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern ab 01.01.2024 auf mtl. EUR 1.450,-- (statt bisher mtl. EUR 1.370,--).

Die in diesem Selbstbehalt einkalkulierten Mietkosten sind hingegen unverändert bei warm mtl. EUR 520,-- belassen worden.

 

Bei Fragen Rund um das Thema Unterhalt wenden Sie sich gerne an unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht!

Angelika Hamerak

Angelika Hamerak

Alexandra Pfordt

Alexandra Pfordt

Dr. Andrea Schmidt

Dr. Andrea Schmidt

Achim Schneider

Achim Schneider