6. September 2023

Mandanteninformation September 2023

Neuigkeiten zu Steuerfragen rund um den Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen, Umzugskosten als Werbungskosten und die Versteuerung von Gewinnen bei Online-Pokerspielen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


UWW Neuigkeiten Teaser

Mandanteninformation September 2023:

  • Aufteilung der Anschaffungskosten im Fall von Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
  • Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen durch Mieter
  • In Deutschland ansässiger und bei Schweizer Arbeitgeber angestellter Binnenschiffer – Besteuerung des Arbeitslohns
  • Höhere Rente durch die „Mütterrente“ – Anpassung des steuerfreien Rententeils
  • Umzug in neue Wohnung wegen getrennter Arbeitszimmer für Ehegatten – Umzugskosten als Werbungskosten
  • Liegt bei einer Einzelinvestition ein Steuerstundungsmodell vor?
  • Online-Pokerspiel: Gewinne können der Einkommensteuer unterliegen
  • Einräumung eines Wohnungsrechts zu Lebzeiten – Schenkung auf den Todesfall
  • Schenkungsteuer für in Ehevertrag vereinbarte Ausgleichsleistung für Verzicht auf bürgerlich-rechtliche Scheidungsfolgen?
  • Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)“ im Steuerrecht
  • Kochevent als betriebliche Weihnachtsfeier: Vorsteuerabzug bei einer Betriebsveranstaltung
  • Sozialversicherungspflicht einer Ein-Personen-UG

Guten Tag,
im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.

Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehörende Online-Pokerspielen "berufsmäßig" ausgeübt wird und ob Online-Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, als sonstige Einkünfte zu  qualifizieren sind.

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