28. April 2023

Mandanteninformation April 2023

Neuigkeiten zu Steuerfragen rund um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen, Erstattung von Telefonkosten für Arbeitnehmer sowie der Besteuerung von Photovoltaikanlagen - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Aktuelle Themen:

  • Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig
  • Abzug von außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Mobiltelefons steuerfrei
  • Grundstücksteilung: Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft
  • Besteuerung eines Promotionsstipendiums
  • Umsatzsteuer bei unentgeltlicher Abgabe von Wärme aus Biogasanlage
  • Pkw-Leasing an Ehegatten: Vorsteuerabzug und private Verwendung beim sog. Vorschaltmodell
  • Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben
  • Endgültiges BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
  • Studierende können die Energiepreispauschale beantragen
  • Deutschland riskiert seine steuerliche Standortattraktivität
  • Energetisches Bauen und Sanieren
  • Mietsicherheit in Aktien investiert – Mieter hat Anspruch auf Herausgabe der Aktien

Guten Tag,

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Ehegatte, der wirtschaftlich unabhängig ist, aus der Anschaffung eines Pkw, den er an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten vermietet, die Vorsteuer geltend machen kann.

Seit dem 01.01.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat am 27.02.2023 das endgültige Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmen Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

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