26. Mai 2017

Dr. Andrea Schmidt: Fachanwältin für Erbrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main hat unserer geschätzten Kollegin, Frau Dr. Andrea Schmidt, am 23.05.2017 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für Erbrecht" verliehen.


Die Befugnis wurde ihr aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse – dargelegt durch mit Erfolg bestandene Klausuren – und praktischen Erfahrungen erteilt.

Damit steht Ihnen eine spezialisierte Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Erbrecht zur Verfügung. Selbstverständlich wird Frau Dr. Andrea Schmidt Sie auch weiterhin als „Fachanwältin für Familienrecht“ in familienrechtlichen Angelegenheiten betreuen.

Wir gratulieren unser Kollegin Frau Dr. Andrea Schmidt recht herzlich zur Verleihung der Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht und freuen uns, dass mit der weiteren Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung das Leitbild eines Teams von Fachanwälten für spezialisierte und fachlich qualifizierte Beratungen weiter verfolgt wird.

Überzeugen Sie sich selbst.