30. Mai 2022

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – auch Sie sind gesetzlich verpflichtet! Abgabefrist bis 31.01.2023 verlängert!

Bitte unterschätzen Sie nicht die Tragweite der auch auf Sie zukommenden Regelungen. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass in diesem Jahr durch die Finanzämter neue Grundsteuerwerte für alle im Inland belegenen Grundstücke zu ermitteln sind. Insgesamt müssen in Deutschland ca. 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden.


Für jedes Grundstück, welches sich zum 1. Januar 2022 in seinem Eigentum befand, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Dabei reicht der Erklärungszeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023. Die elektronische Erklärung wird für Sie über die Steuer-Onlineplattform ELSTER möglich sein.
Wünschen Sie die Erstellung der Erklärung durch unsere Kanzlei, so unterstützen wir Sie gerne und bieten Ihnen folgendes an:

• Sie erteilen uns einen Auftrag zur Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung.

• Sie erhalten eine von uns erstellte Checkliste, in welcher wir die für die Erstellung der Feststellungserklärung erforderlichen Angaben abfragen. Die Einsicht des Grundbuchs erfolgt durch unser Notariat. Eine Zuarbeit Ihrerseits ist nicht notwendig. Für den Abruf des Grundbuchsauszuges erheben wir eine Gebühr von 10,12 €. Ein aktueller Grundbuchauszug ist unabdingbar für die Erstellung der Feststellungserklärung.

Wir werden sodann sämtliche Erklärungen für Sie erstellen und an das jeweilige Finanzamt übermitteln. Darüber hinaus prüfen wir die später vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide auf ihre Richtigkeit und werden ggf. Rechtsmittel einlegen.

Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfordert bei einem Zeitfenster von nur 4 Monaten eine genaue Planung. Unsere Kanzlei wird die Erklärungen daher zeitlich geordnet nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeiten.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass Aufträge, die nach dem 30.06.2022 eingehen, möglichweise nicht fristgerecht eingereicht werden können.
Sollten wir Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes unterstützen dürfen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Herr Steuerberater Rainer Stallmach,  Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Frank Metz und Frau Rechtsanwältin Katja Rumpf beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen zur Grundsteuerreform. Ihre Fragen senden Sie bitte an grundsteuer@kanzlei-uww.de. Gerne nehmen wir dann Kontakt zu Ihnen auf.

Ergänzende Hinweise können Sie unseren Steuer-Erklärvideos entnehmen.