31. Januar 2024
Geschäftsführer müssen Insolvenzrisiken überwachen – was deckt die D&O-Versicherung ab?
– zugleich Besprechung von OLG Nürnberg, Endurteil vom 30.03.2022 (Az. 12 U 1520/19) –
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Risiken überwachen – was deckt die D&O-Versicherung ab?
Hinter der zugegebenermaßen sperrigen Überschrift des Gesetzes „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“, kurz „StaRUG“, verbirgt sich seit dem 01.01.2021 die Pflicht aller Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, fortlaufend über mögliche existenzbedrohende Risiken zu wachen mit dem Ziel potenzielle Insolvenzgründe so früh wie möglich zu erkennen, um sie noch abwenden und die Unternehmenswerte erhalten zu können.
Das Vertretungsorgan trifft deshalb eine Überwachungspflicht, die nicht erst dann einsetzt, wenn Missstände entdeckt worden sind, sondern bereits dann, wenn diese potentiellen Risiken durch präventive Strategien verhindert oder jedenfalls finanziell kompensiert werden können.