5. April 2023
Die GbR kommt in das Gesellschaftsregister
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 wird für die GbR ein eigenes Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier!
Derzeitige Rechtslage
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine im Geschäftsleben beliebte und verbreitete Gesellschaftsform, insbesondere für kleinere Unternehmenseinheiten wie Handwerksbetriebe, Freiberufler-Gesellschaften (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.) oder Vermögensverwaltungsgesellschaften wie Immobilienunternehmen oder Family Offices. Trotz ihrer Beliebtheit hatte die GbR im Rechtsverkehr immer mit ihrer mangelnden Transparenz und Publizität zu kämpfen: Wie weise ich eigentlich nach, dass die Gesellschaft wirksam gegründet worden ist und fortexistiert? Wer ist Gesellschafter der GbR? Von wem wird die Gesellschaft vertreten? Anders als Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH oder AG) konnte die GbR nicht im Handelsregister eingetragen werden, und so bestand in der Praxis oft der einzige Weg darin, eine Kopie eines manchmal historischen und inhaltlich fragwürdigen Gesellschaftsvertrages vorzulegen und die Fortexistenz der Gesellschaft durch ihre derzeitigen Gesellschafter wie auch die Vertretungsbefugnis bei Abschluss eines Vertrages „zu versichern“.