1. März 2023
Die Betriebsaufspaltung als Gestaltungsmodell
Ein echter Dauerbrenner in der steuerlichen Beratungspraxis im Mittelstandsegment ist die Betriebsaufspaltung.

Eine typische Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Einzelunternehmen als Besitzgesellschaft (Vermietung von Grundvermögen oder von wesentlichen Betriebsmitteln) und eine Kapitalgesellschaft, meist eine GmbH, als Betriebsgesellschaft miteinander verflochten sind. Die Verflechtung muss sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht bestehen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmer als Eigentümer eines Grundstückes dieses an eine GmbH vermietet und er alleiniger Anteilseigner dieser GmbH ist. Das Besitzunternehmen erzielt – obwohl nicht gewerblich tätig – aufgrund der vorliegenden Verflechtung Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Umsatzsteuerlich kann die Betriebsaufspaltung zu einer Organschaft führen.