9. Oktober 2018
Christopher H. P. Haas ist jetzt auch Fachanwalt für Verkehrsrecht
Durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main wurde unserem Kollegen, Herrn Christopher H. P. Haas, die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.
Die Befugnis wird aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verliehen.
Herr Rechtsanwalt
steht Ihnen – neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht – auch in verkehrsrechtlichen Fragen als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Zur Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht gratulieren wir unserem Kollegen ganz herzlich.
Das Leitbild eines Teams von Fachanwälten wird durch die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung weiter verfolgt. Hierdurch ist eine spezialisierte und fachlich qualifizierte Beratung für Sie als unser Mandant gesichert.
Kontaktieren Sie uns gerne und überzeugen Sie sich selbst.