9. Oktober 2018

Christopher H. P. Haas ist jetzt auch Fachanwalt für Verkehrsrecht

Durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main wurde unserem Kollegen, Herrn Christopher H. P. Haas, die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.


Die Befugnis wird aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verliehen.

Herr Rechtsanwalt

Christopher H. P. Haas

steht Ihnen – neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht – auch in verkehrsrechtlichen Fragen als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung.

Zur Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht gratulieren wir unserem Kollegen ganz herzlich.

Das Leitbild eines Teams von Fachanwälten wird durch die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung weiter verfolgt. Hierdurch ist eine spezialisierte und fachlich qualifizierte Beratung für Sie als unser Mandant gesichert.

Kontaktieren Sie uns gerne und überzeugen Sie sich selbst.