4. Mai 2021

Christian Ache ist jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde unserem Kollegen, Herrn Christian Ache, die Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen:


Für die Erteilung dieser Befugnis hat er neben dem Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse – dargelegt durch mit Erfolg bestandene Klausuren – auch den Nachweis praktischer Erfahrung im Arbeitsrecht erbracht.

Damit steht Ihnen ein weiterer spezialisierter Ansprechpartner für Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Verfügung.

Zur Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ gratuliert die Kanzlei Unützer / Wagner / Werding Herrn Christian Ache recht herzlich und freut sich, dass hiermit das Leitbild eines Teams von Fachanwälten für spezialisierte und fachlich qualifizierte Beratungen weiter verfolgt wird.

Kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich selbst.