30. April 2020

Covid-19 aktuell: Muss die Betriebsschließungsversicherung zahlen?

Gerade Hoteliers und Gastronomen leiden hart unter den Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie, insbesondere, weil eine Rückkehr zu einer Normalität voraussichtlich noch länger auf sich warten lässt.


Die Soforthilfen sind bereits aufgebraucht und das Kurzarbeitergeld deckt nur einen Teil der laufenden Kosten ab. Weitere staatliche Hilfen sind zwar angedacht, werden aber wahrscheinlich zu kurz greifen.

Jetzt droht darüber hinaus noch weiterer Ärger: Viele Gastronomen bzw. Hoteliers verfügen zwar über eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung, aber die Versicherer lehnen zunehmend ihre Eintrittspflicht ab oder sind nur auf geringer Basis im Erledigungsinteresse bereit, einen Abfindungsbetrag zu zahlen.

Die Einwände der Versicherer sind vielfältig. So wird beispielsweise argumentiert, Covid-19 sei nicht in den Versicherungsbedingungen erwähnt oder die Betriebsschließungen wegen Covid-19 erfolge nicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, sondern aufgrund der von den einzelnen Bundesländern erlassenen Allgemeinverfügungen und beziehe sich nur auf touristische Gäste und nicht auf Geschäftsreisen.

Aber lassen Sie sich ohne rechtliche Überprüfung nicht abfinden! Denn maßgeblich ist wie immer im Versicherungsrecht das „Kleingedruckte“. Hieraus ergibt sich häufig erst nach einer Auslegung der Versicherungsbedingungen, ob Erfolgsaussichten im Einzelfall bestehen. Hierbei können wir Sie selbstverständlich unterstützen.

Herr Rechtsanwalt Patrick Oliver Jockel, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist auch in dieser schwierigen Zeit für Sie da und berät Sie bei allen Fragen rund ums Versicherungsrecht.