spezialisierte Fachanwälte
- Maßgeschneiderte Beratung durch unsere spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Über 75 Jahre gebündelte Rechtskompetenz
- Termin innerhalb von 24 Stunden
- Wir bieten: Soforthilfe, Verhandlungsgeschick und starke, entschlossene Vertretung.
Das sagen unsere Mandanten:
"Herr Rechtsanwalt Christian Ache ist ein herausragender Fachanwalt für Arbeitsrecht, den ich uneingeschränkt empfehlen kann. Seine Expertise und sein Engagement haben mich von Anfang an beeindruckt. Besonders hervorzuheben ist sein Erfolg in meinem äußerst komplexen Sozialversicherungsfall, den er mit Bravour vor dem Arbeitsgericht gewann. Seine präzise Argumentation und strategische Vorgehensweise waren entscheidend für diesen wichtigen Sieg"
Dennis K.
"Ich wurde bei einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber von Herrn Rechtsanwalt Ache vertreten und bin mehr als zufrieden. Herr Ache ist zugleich sympathisch, kompetent und verbindlich. Ich hätte mir keinen besseren Anwalt an meiner Seite vorstellen können. Herrn Ache und sein Team kann ich jederzeit weiterempfehlen. Für das erzielte Ergebnis bin ich sehr dankbar"
Jürgen S.
"Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss bin ich vollumfänglich zufrieden. Ich habe mich außerordentlich gut betreut und beraten gefühlt. Christian Ache ist ein sehr angenehmer und super kompetenter Anwalt (und guter Zuhörer) und ich danke Ihm sehr für die unbürokratische, schnelle und wirklich perfekte Hilfe. Ich werde wieder diese Kanzlei wählen, sollte ich in Zukunft Rechtsbeistand benötigen. Danke."
Sabine B.
Spezialisten für Aufhebungsverträge.
✔Prüfung Ihres Aufhebungsvertrags
Wir überprüfen Ihren Aufhebungsvertrag auf versteckte Klauseln und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
✔Bessere Konditionen
Wir helfen Ihnen, den Aufhebungsvertrag nachzuverhandeln und bessere Konditionen wie Abfindungen oder Freistellungen zu erreichen.
✔Vermeidung von Sperrfristen
Mit unserer Beratung vermeiden Sie mögliche Sperrfristen beim Arbeitslosengeld und sichern sich finanzielle Unterstützung.
✔Strategisches Verhandlungsgeschick aus 75 Jahren gebündelter Erfahrung
Setzen Sie auf 75 Jahren gebündelte Verhandlungserfahrung unserer Arbeitsrechtsanwälte, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir repräsentieren Sie vor Gericht und in Verhandlungen: Strategisch, entschlossen und ergebnisfokussiert.
✔Kündigungsschutz und Abfindung
Wir klären, ob eine Abfindung verhandelbar ist, und beraten Sie, wenn Ihre Kündigung unwirksam ist.
✔Persönliche Betreuung von A-Z
Erleben Sie umfassenden Service: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Falles stehen wir Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite – per Video oder Telefon, ganz nach Ihrem Wunsch.
Kanzlei Unützer / Wagner / Werding Rechtsanwälte
Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in Wetzlar. Ihr durchsetzungsstarker Partner.
Unsere Kanzlei steht für tiefgreifende Kenntnisse im Arbeitsrecht kombiniert mit der Flexibilität einer überregionalen Expertise. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht in Wetzlar und Umgebung.
Jeder Fall ist einzigartig. Verlassen Sie sich auf die maßgeschneiderte Beratung unserer Spezialisten, die mit Hingabe Ihre Rechte im Arbeitsrecht sichern.
Ob Kündigungsschutz oder Vertragsprüfung – wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsbetreuung, die keine Fragen offenlässt.
Christian Ache
Fachanwalt für Arbeitsrecht
7 Jahre Erfahrung
Achim Schneider
Fachanwalt für Arbeitsrecht
33 Jahre Erfahrung
Bernd Böhm
Fachanwalt für Arbeitsrecht
34 Jahre Erfahrung
75 Jahre gebündelte Erfahrung als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht – Direkt in Wetzlar und Umgebung!
Regional stark: Mit umfangreicher Expertise in Wetzlar und Umgebung sind wir ideal aufgestellt, für ein optimales Ergebnis zu kämpfen.
Was wir Ihnen versprechen: Klare, verständliche Beratung und die Aufklärung über Ihre Rechte und Optionen. Wir kämpfen mit Leidenschaft und Engagement für Ihre Interessen – auch wenn nötig vor Gericht.
Transparenz und Vertrauen: Wir pflegen eine offene Kommunikation und bauen auf langjährige, vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Mandanten.
Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Herausforderungen zur Seite stehen können.
Testimonials
Lesen Sie, wie wir anderen in Ihrer Situation geholfen haben
– echte Mandanten, echte Ergebnisse
Gepostet auf André S.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Rechtsanwalt Schneider ist sehr zu empfehlen!Gepostet auf D KTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Rechtsanwalt Christian Ache ist ein herausragender Fachanwalt für Arbeitsrecht, den ich uneingeschränkt empfehlen kann. Seine Expertise und sein Engagement haben mich von Anfang an beeindruckt. Besonders hervorzuheben ist sein Erfolg in meinem äußerst komplexen Sozialversicherungsfall, den er mit Bravour vor dem Arbeitsgericht gewann. Seine präzise Argumentation und strategische Vorgehensweise waren entscheidend für diesen wichtigen Sieg. Als sein Mandant kann ich bestätigen, dass Herr Ache nicht nur ein exzellenter Jurist ist, sondern auch ein vertrauenswürdiger Berater, der die Interessen seiner Klienten mit höchstem Engagement vertritt. Seine Fähigkeit, selbst in komplizierten Fällen erfolgreich zu sein, macht ihn zu einer Top-Adresse für arbeitsrechtliche Angelegenheiten in Wetzlar und Umgebung. Herr Ache zeichnet sich durch seine tiefgreifenden Kenntnisse im Arbeitsrecht, seine schnelle Auffassungsgabe und seine klare Kommunikation aus. Er nahm sich stets die Zeit, mir alle rechtlichen Aspekte verständlich zu erklären und mich über jeden Schritt auf dem Laufenden zu halten. Seine einfühlsame Art, gepaart mit seiner professionellen Durchsetzungsstärke, gaben mir in dieser schwierigen Situation ein Gefühl der Sicherheit. Liebe Grüße Dennis KandziaGepostet auf Michael MoellerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnell und zuverlässig; zudem eine sehr gut verständliche Beratung! Das Kanzleiteam ist freundlich und kompetent! Vielen Dank für die rund um tolle Betreuung!Gepostet auf Mandic KommunikationTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. seit Jahren unser Partner...Gepostet auf Mario GwiazdowskiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich war mittlerweile zu verschiedensten beruflichen und privaten Anlässen in der Kanzlei UWW in Wetzlar und bin immer absolut zufrieden. Sowohl der Notar Jan Ziesenitz, der Rechtsanwalt Christian Ache, wie auch die Steuerberater Carsten Büchner & Rainer Stallmach und das gesamte Team haben mich stets bestens beraten und sich bestens um meine Anliegen gekümmert.Gepostet auf Rebecca NordmannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir wurde bei einem Verkehrsunfall mit anfänglicher Fahrerflucht von Herrn Rechtsanwalt Armbrüster vertreten. Nachdem wir die Schadensabteilung des Unfallverursachers nach mehreren Versuchen nicht erreichen konnten, (großes Müllentsorgungsunternehmen) haben wir Herrn Armbrüster kontaktiert. Er hat jeglichen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner übernommen. Wir haben wertvolle Tipps erhalten, welche dazu geführt haben, dass unser Schaden in kürzester Zeit, inkl. Anwaltskosten, zu 100% vom Unfallgegner übernommen wurde . In Zukunft werden wir solche Vorgänge immer von Herrn Armbrüster bearbeiten lassen. Vielen Dank für die kompetente Hilfe.Gepostet auf Jürgen SchäferTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich wurde bei einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber von Herrn Rechtsanwalt Ache vertreten und bin mehr als zufrieden. Herr Ache ist zugleich sympathisch, kompetent und verbindlich. Ich hätte mir keinen besseren Anwalt an meiner Seite vorstellen können. Herrn Ache und sein Team kann ich jederzeit weiterempfehlen. Für das erzielte Ergebnis bin ich sehr dankbarGepostet auf Ilona AllmannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ganz herzlichen Dank an Notar Jan Ziesenitz aus der Kanzlei Unützer, Wagner, Werding in Wetzlar. Beste Beratung, Hohe Kompetenz bis zur Umsetzung - Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Sehr freundliche und schnelle Reaktion bei Anrufen über Fr. Oschwald. Als meine Konzentration abnahm, stellte sich Hr. Ziesenitz sofort darauf ein und erklärte mir die Sachlage in einfacheren Worten. Das war super !!! Wir empfehlen Notar Jan Ziesenitz gerne weiter.Gepostet auf Susan WoditschkaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bin seit mehr als einem Jahrzehnt in dieser Kanzlei, sowohl in Rechtsfragen, als auch in Steuerangelegenheiten. Es ist ein tolles Team und ich kann die Kanzlei sehr empfehlen.Mehr ladenVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Wir sind in Wetzlar und Umgebung für Sie da.
FAQ
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, empfehlen wir, sich direkt mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen. Dies in erster Linie, um zunächst zu prüfen, ob die Kündigung auch formell in Ordnung ist - hier ist eine Reaktion binnen sehr kurzer Zeit erforderlich. Zudem muss sichergestellt sein, dass rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Unterschreiben Sie in keinem Fall direkt einen Aufhebungsvertrag, denn hierdurch können Ihnen große Nachteile entstehen. Wir raten immer dazu, einen Aufhebungsvertrag vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Wie bei einer Kündigung ist es erforderlich, die Rechtslage zu prüfen, da hiervon u.a. die Angemessenheit der im Aufhebungsvertrag angebotenen Abfindung abhängt. Ihr Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, dass Sie einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Wenn der Aufhebungsvertrag erst unterzeichnet ist, kommt es auf die rechtlichen Aspekte nicht mehr an. Nicht selten entstehen dann auch noch Nachteile bei dem Bezug von Arbeitslosengeld.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass gekündigten Arbeitnehmern eine Abfindung zusteht. Dem ist nicht so. Nach erfolgter Kündigung wird diese vom Gericht auf ihre Wirksamkeit geprüft. Am Ende eines Prozesses entscheidet das Gericht darüber , ob die Kündigung wirksam war und infolge dessen das Arbeitsverhältnis beendet ist. Allerdings enden arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten sehr oft mit einem sogenannten Vergleich. Im Rahmen eines Vergleichs wird meist das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitgeber verpflichtet sich, als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Der Grund liegt meist darin, dass der Arbeitgeber das Risiko, den Prozess zu verlieren, vermeiden möchte. Die Höhe der Abfindung ist im Grundsatz frei verhandelbar, wird aber in aller Regel anhand des Gehaltes, der Beschäftigungszeit im jeweiligen Unternehmen und dem Alter des Arbeitnehmers bestimmt. Die sog. Regelabfindung, die bei Gericht sehr häufig vorgeschlagen wird, beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber. Allerdings ist es auch immer möglich, eine deutlich höhere Abfindung auszuhandeln. Dabei kommt es häufig darauf an, bestehende Risiken herauszuarbeiten und eine optimale Strategie zur Vertretung zu erarbeiten. Im Falle von Aufhebungsverträgen gelten im Prinzip die gleichen Grundsätze, nur dass die Verhandlung über die Abfindung nicht vor Gericht, sondern meist zwischen Anwälten stattfindet.
Nahezu alle Arbeitsverträge beinhalten sogenannte vertragliche Ausschlussfristen. Diese besagen, dass Ansprüche binnen bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen, da sie andernfalls verfallen. Sollten Sie daher Ansprüche auf Gehalt, Überstunden oder Boni haben, die Ihr Arbeitgeber nicht bezahlt, sollten Sie sich zeitnah beraten lassen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Vorsicht ist auch geboten, wenn für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt. Häufig enthält der Arbeitsvertrag nur einen Verweis auf einen Tarifvertrag, aus dem sich wiederrum Ausschlussklauseln ergeben, die gar nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen. Sie sollten sich hierzu den Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht einholen.
Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten geht es oftmals um nicht weniger als die berufliche Existenz. Eine Beratung zu derartigen Fragen führen wir gerne vor Ort in unseren Kanzleiräumlichkeiten durch. Im persönlichen Gespräch lassen sich wichtige Fragen häufig besser erörtern, als telefonisch oder per Video. Allerdings entscheiden Sie, ob Sie persönlich in die Kanzlei kommen möchten oder sich telefonisch oder im Rahmen eines Videotermins beraten lassen wollen. Beide Varianten sind möglich.
Nein, jede Beratung stellt eine anwaltliche Leistung dar, für die wir, auch wenn die Beratung unentgeltlich erfolgen würde, auch haften.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich nicht mehr innerhalb der sogenannten Wartezeit befinden, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Kosten der Vertretung in einem Kündigungsschutzrechtsstreit. Auch wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten für Beratung und Vertretung.
Grundsätzlich übernehmen wir die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung, soweit dies gewünscht wird.
Sie erreichen uns unproblematisch per Telefon oder E-Mail. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.