16. Dezember 2019

Alle Jahre wieder: Insolvenzanfechtung zum Jahresende

Geld durch die Insolvenz eines Geschäftspartners zu verlieren ist ärgerlich. Erst recht, wenn man schon erhaltenes Geld im Wege der Insolvenzanfechtung wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben muss.


Die Insolvenz eines Kunden oder Geschäftspartners kommt für Außenstehende oftmals überraschend, ist aber in der Regel nur der Schlusspunkt einer mehr oder weniger langen Krisenphase. Zu den Kernaufgaben des Insolvenzverwalters gehört die Prüfung, ob es im Vorfeld der Insolvenz und insbesondere in der Phase der akuten wirtschaftlichen Krise zu gläubigerbenachteiligenden Vermögensverlagerungen gekommen ist. Stellt der Insolvenzverwalter solche Sachverhalte fest, hat er im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung für deren Rückgängigmachung zu sorgen. In Ausnahmefällen kann der Insolvenzverwalter auf diesem Wege bspw. Zahlungen bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren vor Insolvenzantragstellung zurück verlangen. Schenkungen, Zahlungen zur Abwendung eines Insolvenzantrages, Zahlungen unter Vollstreckungsdruck oder Ratenzahlungen im Rahmen eines letztlich gescheiterten Sanierungskonzeptes sind häufig Gegenstand entsprechender Rückzahlungsverlangen der Insolvenzverwalter.

Die vom Insolvenzverwalter zu verfolgenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung unterliegen der Regelverjährung. Da es sich hierbei um eine Jahresendverjährung handelt, werden gerade im Schlussquartal gehäuft entsprechende Anfechtungsschreiben versandt. Auf solche Schreiben nicht zu reagieren ist ebenso falsch, wie vorbehaltlos Zahlung zu leisten. Denn nicht jeder Rückforderungsanspruch ist berechtigt und in vielen Fällen sind auch Insolvenzverwalter bereit, zur Vermeidung prozessualer Risiken Vergleiche zu schließen.

Insolvenzanfechtung ist eine komplexe Spezialmaterie. Ob das Anfechtungsverlangen eines Insolvenzverwalters unberechtigt ist, mit welcher Verhandlungsstrategie ggf. eine Reduzierung des Forderungsvolumens zu erreichen ist oder welche Maßnahmen zur Anfechtungsprävention geeignet sind, sollten Sie daher auch von Spezialisten prüfen lassen. Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung sind ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht und langjährig erfahrenen Insolvenzverwalter Bernd Ache, Markus Benner und Bärbel Decker stehen Ihnen daher gerne als Ansprechpartner in allen Fragen insolvenzrechtlicher Beratung zur Verfügung.