12. Oktober 2021

Mandanteninformation: Oktober 2021

Steuern | Recht | Wirtschaft - Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Mandanteninformation als PDF-Download.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Investitionen in Fonds sind beliebt. Eine besondere Form stellen Gold ETFs dar. Der Bundesfinanzhof hat aktuell zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, entschieden.

Besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen gelingt es immer wieder, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Am 1. Juli 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, welches das Ziel verfolgt, missbräuchliche Steuergestaltungen mittels sog. Share Deals in der Grunderwerbsteuer einzudämmen.

Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die überwiegend zur Feststellung steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte tätig wird. In dieser Ausgabe finden Sie die Beschreibung eines Ablaufs der Außenprüfung durch das Finanzamt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

 

Aktuelle Themen:

  • Gewinne aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen
  • Kindergeld-Rückforderung bei Auszahlung an das Kind
  • Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an
  • Muss eine E-Bilanz bei finanziellem Aufwand von ca. 40 Euro eingereicht werden?
  • Steuerliche Folgen der Bonus-Zahlung von privater Krankenkasse
  • Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einnahmen im Wege der Schätzung
  • Neue Regeln durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
  • Arbeitslohn durch Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
  • Private Nutzung des Diensttelefons lohnsteuerpflichtig?
  • Die Außenprüfung durch das Finanzamt
  • Zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung
  • Berechnungsgrundlage für Rentenbescheid muss nachvollziehbar sein