19. Februar 2021

Schnellere Entschuldung möglich: Restschuldbefreiung für natürliche Personen zukünftig schon nach 3 Jahren!

Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Die Verfahrenslaufzeit bis zur Restschuldbefreiung verkürzt sich von bislang 6 auf nur 3 Jahre.


Die Ursachen für eine Überschuldung von natürlichen Personen sind zahllos. Arbeitsplatzverlust, Scheidung, Arbeitsunfähigkeit oder eine gescheiterte Selbständigkeit gehören zu den häufigsten Fällen. Doch niemand muss auf Dauer in der Schuldenfalle gefangen bleiben. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens eröffnet die Chance auf die sog. Restschuldbefreiung.

Bislang galt hierfür eine Verfahrenslaufzeit von 6 Jahren. Bei Deckung der Verfahrenskosten konnte auf 5 Jahre verkürzt werden und wenn zusätzlich eine Befriedigungsquote von 35% erreichte wurde, konnte schon nach 3 Jahren die begehrte Restschuldbefreiung erreicht werden. Eine hohe Hürde, die nur in den wenigsten Verfahren genommen wurde.

Der deutsche Gesetzgeber hat jetzt jedoch eine EU-Richtlinie umgesetzt und ermöglicht nunmehr unabhängig von Mindestquoten und Kostendeckung die Restschuldbefreiung schon nach nur 3 Jahren.

Die Einleitung eines sog. Verbraucherinsolvenzverfahrens setzt allerdings voraus, dass zuvor vergeblich ein sog. außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen wurde. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Frank Metz führt dieses außergerichtliche Verfahren gerne für Sie durch. Sofern hierbei keine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen ist, stellt er die für das gerichtliche Insolvenzverfahren erforderliche Bescheinigung aus und erledigt für Sie die weitere Insolvenzantragstellung. Termine sind bei uns ohne Wartezeit kurzfristig möglich!

Ob die Durchführung eines Insolvenzverfahrens für Ihre persönliche Entschuldungslösung die einzige oder die beste Möglichkeit ist, analysieren unsere Experten gerne gemeinsam mit Ihnen. Insbesondere mit etwas finanzieller Unterstützung aus dem Familien- oder Bekanntenkreis bestehen ggf. weitere Möglichkeiten der Schuldenregulierung. Etwa über außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche oder die Aufstellung eines Insolvenzplans. Auch hierzu beraten und vertreten wir Sie gerne.

Unser Beratungsspektrum im Bereich Sanierung und Insolvenz reicht aber noch weiter: Sie sind Unternehmer und wollen sich über Möglichkeiten der insolvenzsicheren Vermögensabschirmung informieren? Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise und Sie benötigen Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Restrukturierungskonzeptes oder bei Sanierungsverhandlungen? Sie werden von einem Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung oder als Gesellschafter oder Geschäftsführer in Anspruch genommen und benötigen Hilfe bei der Forderungsabwehr? Auch mit solchen Fragestellungen sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht Bernd Ache und Markus Benner sind beide langjährig nicht nur beratend, sondern auch als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter tätig und kennen die Insolvenzmaterie daher aus allen Perspektiven. Als zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsexperte berät Sie Herr Rechtsanwalt Markus Benner zudem umfassend im komplexen Bereich der insolvenznahen Sanierung.