19. Februar 2021

Online-Vortrag zu Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter

Praktisch jede Form unternehmerischer Betätigung ist zwangsläufig mit wirtschaftlichen Risiken verbunden.


Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und deren teils einschneidenden wirtschaftlichen Folgen zeigen anschaulich, dass die Risiken für Unternehmer vielfältig und letztlich nicht planbar sind. Die Abschottung des Privatvermögens von den wirtschaftlichen Risiken der unternehmerischen Tätigkeit ist daher auch ein häufiges Motiv für die Verwendung bestimmter Gesellschaftsformen.

Gesellschaftsformen gibt es viele. Ob GbR, OHG, UG, GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder AG, jede Gesellschaftsform folgt eigenen Regeln und bietet spezielle Vor- und Nachteile. Gerade in der von unternehmerischer Euphorie geprägten Gründungsphase überlagern praktische oder steuerliche Erwägungen oft den Aspekt der Haftungsbegrenzung, so dass dieser stiefmütterlich behandelt wird. Haftungsfragen treten den oft erst wieder in den Fokus, wenn ein Unternehmen in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. In vielen Fällen ist guter Rat dann nicht nur teuer, sondern kommt auch oft zu spät. Nur wer sich über die betreffenden Gefahren rechtzeitig einen Überblick verschafft, kann zielgerichtete Prävention betreiben.

Im vorstehenden Online-Seminar werden die Themenkomplexe Insolvenzgründe, Insolvenzantragspflicht, Geschäftsführerhaftung für verbotene Zahlungen oder die Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzamt ebenso behandelt, wie Risiken für Gesellschafter in den Bereichen Kapitalaufbringung, Gesellschafterdarlehen und Gesellschaftersicherheiten.

Erst aus der Perspektive eines Insolvenzverfahrens zeigen sich Fallstricke und Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter mit aller Deutlichkeit. Was liegt also näher, als sich den betreffenden Fragen mit der Brille eines Insolvenzverwalters zu nähern. Rechtsanwalt Markus Benner von der Wetzlarer Kanzlei Unützer/Wagner/Werding ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird regelmäßig zum Sachverständigen und Insolvenzverwalter in Unternehmensinsolvenzverfahren bestellt. Als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte ist er zudem auch im Bereich der insolvenznahen Sanierung tätig und berät Gesellschafter und Geschäftsführer in der Anspruchsabwehr gegenüber Insolvenzverwaltern.

Nähere Veranstaltungsdetails sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der IHK Lahn-Dill.

Lesen Sie auch das Interview zwischen der IHK Lahn-Dill und Herrn Rechtsanwalt Markus Benner.