15. Januar 2019

Vortrag Insolvenzrecht

Geld her oder Klage! Insolvenzanfechtung und Durchgriffshaftung – Rechtslage kennen – Risiken begrenzen


Auch in Zeiten guter Konjunkturlage kommt es zu Insolvenzen. Aus Gläubigersicht sind dann offene eigene Rechnungsforderungen nur ein Ärgernis. Bisweilen kommt noch unangenehme Post vom Insolvenzverwalter hinzu. Denn über die sog. Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen auch erhaltene Zahlung aus einem Rückgriffszeitraum von bis zu 10 Jahren zurückfordern. Solche Ansprüche abzuwehren oder besser noch zu vermeiden erfordert qualifizierte Beratung.

Auch für Geschäftsführer und Gesellschafter birgt die Insolvenz des eigenen Unternehmens hohe und oft unerkannte Haftungsrisiken. Wer im Fall der Fälle nicht ins offene Haftungsmesser laufen will, sollte sich rechtzeitig über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermögensabschirmung und Haftungsvermeidung beraten lassen. Effektives Risikomanagement in eigener Sache beginnt nämlich in wirtschaftlich guten Zeiten.

Für den Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. ist unser Kollege Rechtsanwalt Markus Benner zu den vorgenannten Problemkomplexen als Referent tätig. (Die Seminarbeschreibung finden Sie hier.)

Sie haben Fragen zur Insolvenzanfechtung, Durchgriffshaftung oder anderen Aspekten rund um das Insolvenzrecht? Insolvenzverwaltung und insolvenzrechtliche Beratung sind ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht und langjährig erfahrenen Insolvenzverwalter Bernd Ache und Markus Benner stehen Ihnen daher gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.